Nicht Streuen von Gehwegen kann teuer werden

Potsdamer Neueste Nachrichten, 9.12.2003 Die Unfallkasse weist darauf hin, dass Schnee und Glätte auf Gehwegen beseitigt werden müssen. Die Streupflicht gilt vor allem für Grundstückseigentümer. Rechtsgrundlage ist das Straßenreinigungsgesetz von ...
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