Winterdienst
Was Räum- und Streupflicht für Anlieger bedeutet
Schlittenfahren, Eislaufen und Punsch trinken – die Winterzeit kann so schön sein! Für viele Grundstückseigentümer wird sie allerdings durch die Winterdienst-Satzungen zum Albtraum, denn die Räum- und Streupflicht gemäß dem Straßenreinigungsgesetz verheißt für sie viel Arbeit, sobald der erste Schnee fällt. Die Straßenreinigung der Gemeinden kümmert sich meist nur um Schnee und Glatteis auf Fußgängerüberwegen und die Befahrbarkeit der Straßen, und das auch nur bei geschlossener Ortslage. Andere Ordnungsaufgaben wie die Streupflicht auf dem Gehweg oder die Glättebekämpfung in Einfahrten und Straßeneinmündungen bleiben hingegen oft am Eigentümer eines Grundstücks hängen und kosten viel Zeit und Nerven.
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen
Winterdienst
- vom 1. November bis zum 31. März
- Säubern, Räumen und ggf. Streuen aller zum Grundstück gehörenden Flächen, nach den gültigen Ortsatzungen (Gehwege, Treppen, Straßenanteile, Einfahrten, Höfe und Zufahrten)
- Vermeidung und Bekämpfung der Winterglätte auf Fahrbahnen
Gehwegreinigung
- Kehren und Beseitigen von Aufwuchs
- Enteisung
- Schneebeseitigung und Streuarbeiten
Jetzt anpacken – mit einem starken Partner
- sorgfältig
- kompetent
- zuverlässig
- kundenorientiert
Holen Sie sich jetzt professionelle Servicepower!
Wir kümmern uns um Ihren Winterdienst
Wir können Ihnen die unangenehmen Räum- und Streuarbeiten abnehmen und so dafür sorgen, dass Sie den Winter ohne lästige Ordnungsaufgaben genießen können. Dann haben Sie nicht nur eine entspannte Winterzeit, sondern auch größtmögliche Rechtssicherheit – denn wir kennen die Bestimmungen zur Räumpflicht und zum Bestreuen angrenzender Wege und Bürgersteige genau. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass alle zum Winterdienst gehörenden Aufgaben wie Streuen und Schnee-Räumen zuverlässig und regelmäßig erfüllt werden. Ob großer Unternehmens-Parkplatz, Industrieanlage oder Privatwege und Bürgersteige – mit unserem Winterdienst sind Sie immer auf der sicheren Seite. Auf kleinen Flächen greifen wir zu Besen und Schneeschieber, auf größeren arbeiten wir mit professionellen Räumfahrzeugen.
Überlassen Sie die Arbeit Profis
Auch bei im Winter anfallenden Reinigungsarbeiten wie der Entsorgung von Streugut oder der Beseitigung von Verunreinigungen durch Schnee und Matsch stehen wir Ihnen zur Seite. Vom 1. November bis zum 31. März sind wir als Profis zur Stelle und säubern bzw. räumen alle zum Grundstück gehörenden Flächen wie Treppen, Einfahrten, Höfe und angrenzende Fußgängerüberwege. Auch Glätte hat gegen uns keine Chance. Informieren Sie sich bei unseren Mitarbeitern über Ihre Möglichkeiten, entsprechend der Reinigungsklassen ein individuelles Angebot zu erhalten, bevor die nächste Winterdienstsaison beginnt!